Alle Kinder sollen die gleichen Chancen haben – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Mit dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt das Land Hessen Familien mit geringem Einkommen. Ziel ist es, Kindern und Jugendlichen die Teilnahme an schulischen Angeboten, Freizeitaktivitäten und gemeinschaftlichem Leben zu ermöglichen.
Was wird gefördert?
Über das Bildungs- und Teilhabepaket können Familien Unterstützung erhalten für:
- Mittagessen in der Schule oder Kita
- Lernförderung (Nachhilfe), wenn das Lernziel gefährdet ist
- Klassenfahrten und Ausflüge
- Kultur, Sport und Freizeit (z. B. Mitgliedsbeiträge im Verein, Musikschule, Ferienfreizeiten)
- Schulbedarf (z. B. Hefte, Ranzen, Stifte)
Wer kann die Leistungen beantragen?
Anspruchsberechtigt sind Familien, die bestimmte Sozialleistungen erhalten, z. B.:
- Arbeitslosengeld II (Bürgergeld)
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Weitere Informationen
Die Anträge laufen über das zuständige Kreisjobcenter oder das Sozialamt. Dort erhalten Sie auch Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen.
Wo stelle ich den Antrag?
- im zuständigen Jobcenter (bei Bezug von Arbeitslosengeld II)
- im Sozialamt / Fachbereich Bildung und Teilhabe (bei Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe)
Was brauche ich?
- aktueller Leistungsbescheid (z. B. Wohngeld, ALG II)
- Nachweise für Kosten (z. B. Vereinsbeitrag, Klassenfahrt, Mittagessen)
Die Schule unterstützt Sie gerne mit Bescheinigungen (z. B. für Klassenfahrten oder Nachhilfe).
Ausführliche Informationen, Antragsformulare und Ansprechpartner finden Sie direkt beim
KreisJobCenter Marburg-Biedenkopf – Bildung und Teilhabe.
Hier finden Sie ebenfalls Antragsformulare für Bildung und Teilhabe:
